Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele verschiedene Aspekte umfasst. Hier finden Sie eine kurze Auswahl von Themen, die in Arbeitsverträgen geregelt werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Arbeitsrecht.
Gegenstand des Arbeitsvertrages
Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung, der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den Lohn.
Abgrenzung von anderen Verträgen
Der Arbeitnehmer ist in die Organisation des Arbeitgebers eingebunden und der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer die Arbeitsmittel zur Verfügung.
Der Arbeitsvertrag ist dadurch von anderen Verträgen auf Arbeitsleistung wie den einfachen Auftrag und den Werkvertrag abzugrenzen.
Der Auftragnehmer eines einfachen Auftrages erfüllt den Auftrag selbständig mit eigenen Mitteln, am von ihm gewählten Ort und zu von ihm bestimmten Zeiten.
Der Unternehmer in einem Werkvertrag erbringt nicht nur eine Arbeitsleistung, sondern liefert oft auch das Material. Der Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg, nämlich die Ablieferung des vereinbarten Werkes.
Form des Arbeitsvertrages
Arbeitsverträge kommen grundsätzlich formfrei und damit auch mündlich oder konkludent zustande. Gesamtarbeitsverträge können die Schriftform vorsehen.
Dauer
Befristete Arbeitsverträge werden für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Sie enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Werden sie darüber hinaus fortgesetzt, gelten sie als unbefristet.
Unbefristete Arbeitsverträge werden für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sie enden durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder Erreichen des Pensionsalters.
Arbeitsverträge können mit einer Mindestdauer abgeschlossen werden. Während der Mindestdauer können sie nicht gekündigt werden.
Probezeit
Wird im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, ist der erste Monat des Arbeitsverhältnisses die Probezeit. Die Probezeit darf maximal drei Monate dauern. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Tage, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Lohn
Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Lohnes. Der Lohn und andere Vergütungen (Prämien, Bonus, Anteil am Geschäftsergebnis, usw.) sind Gegenstand der Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für Überstunden ist ein Zuschlag geschuldet, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wird. Die Überzeitarbeit über die zulässige Höchstarbeitszeit hinaus ist zwingend gesetzlich geregelt.
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie können jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen. Alternativ zum Arbeitszeugnis können Arbeitnehmer eine Arbeitsbestätigung verlangen.
Ferien und freie Tage
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr. Im Arbeitsvertrag kann ein höherer Anspruch vorgesehen werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. In den meisten Arbeitsverhältnissen werden zwei freie Tage pro Woche vereinbart.
Für gewisse Anlässe sind dem Arbeitnehmer freie Tage oder Stunden zu gewähren (Eigene Hochzeit, Umzug etc.). Gesamtarbeitsverträge können dazu Vorgaben enthalten.
Mutterschaft und Vaterschaft
Das Gesetz sieht einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen vor. Im Arbeitsvertrag kann von dieser Regelung abgewichen und ein weitergehender Urlaub gewährt werden.
Krankheit und Unfall
Bei Krankheit und Unfall haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist nichts anderes vereinbart, richten sich die Ansprüche der Arbeitnehmenden nach Gesetz. Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen müssen gleichwertig sein.
Beendigung
Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Dauer und die Beendigung sind im Arbeitsvertrag vereinbart.
Unbefristete Arbeitsverträge müssen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag, wobei die gesetzlichen Vorgaben für die Mindestdauer der Kündigungsfrist zu beachten sind.
Ohne anderslautende Abrede im Arbeitsvertrag können Arbeitsverträge formfrei gekündigt werden. Schriftlichkeit wird jedoch aus Beweisgründen empfohlen. Im Arbeitsvertrag kann die Form der Kündigung und auch die Zustellungsart vereinbart werden.
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