Aktienrechtsrevision per 01.01.2023
Die per 01.01.2023 in Kraft getretene Revision des Aktienrechts betrifft sowohl nicht-kotierte als auch kotierte Gesellschaften.
Gründung, Auflösung, Generalversammlung, Organhaftung, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung
Die per 01.01.2023 in Kraft getretene Revision des Aktienrechts betrifft sowohl nicht-kotierte als auch kotierte Gesellschaften.