Mietvertragsgestaltung
Mietvertragsgestaltung – Verhandlung und Formulierung von Mietverträgen für Wohn- und Geschäftsräume
Beratung von Mietern und Vermietern in allen Fragen des Mietrechts und den sich daraus ergebenden Ansprüchen
Mietvertragsgestaltung – Verhandlung und Formulierung von Mietverträgen für Wohn- und Geschäftsräume
Mietverträge enden durch Zeitablauf, Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung des Vertrages
Mit der Kündigungsanfechtung wird ein Mangel oder die Unzulässigkeit der Kündigung geltend gemacht.
Mit der Erstreckung des Mietverhältnisses kann der Mieter Zeit für die Suche eines neuen Objekts gewinnen.
Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern bei der Ausweisung
Kleinere Mängel behebt der Mieter, grössere der Vermieter. Mängel können eine Mietzinsreduktion zur Folge haben.
Vermieter können Mietverträge einseitig ändern (Mietzinserhöhung, Nebenkosten etc.).
Mit Zustimmung des Vermieters kann das Mietobjekt untervermietet werden
Beratung und Vertretung bei der Übertragung von Mietverhältnissen