Neues Datenschutzgesetz
Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz trat am 01.09.2023 in Kraft.
Das revidierte Datenschutzgesetz ist am 01.09.2023 in Kraft getreten. Wichtige Neuerungen
Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz trat am 01.09.2023 in Kraft.
Was ist zu tun, um das neue Datenschutzgesetz einzuhalten?
Aus dem revidierten Datenschutzgesetz gehen Dokumentationspflichten für Unternehmen hervor.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen Verzeichnisse ihrer Bearbeitungsaktivitäten führen
Eine Pflicht zur Bezeichnung einer Datenschutzvertretung in der Schweiz besteht nicht für jede Bearbeitung von Personendaten.