Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, Mietzinsänderung, Mängel, Kündigung, Erstreckung, Ausweisung
Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
Der Mietzins kann unter Umständen einseitig geändert werden, folgt einem Index oder ist gestaffelt.
Der Referenzzinssatz wurde per 02.12.2023 von 1.5% auf 1.75% erhöht. Mietzinserhöhungen sind möglich.
Bestehen Mängel am Mietobjekt hat der Mietende u.a. ein Recht auf Beseitigung des Mangels.
Ist der Mietzins missbräuchlich, kann der Mieter eine Reduktion des Mietzinses verlangen.
Mieter können den Anfangsmietzins anfechten
Der neue Eigentümer kann dem Mieter u.U. wegen Eigenbedarf kündigen
Verlassen Mietende am Ende des Mietverhältnisses das Mietobjekt nicht freiwillig, können sie ausgewiesen werden.
Die Zustellung resp. der Empfang von Mitteilungen (Kündigung, Kündigungsandrohung etc.) löst Fristen aus.
Mieter können das Mietobjekt vorzeitig zurückgeben. Wenn sie einen solventen, zumutbaren Nachmieter stellen, sind sie von der Mietzinszahlungspflicht befreit.