Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Kündigung und Streitigkeiten aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie bei Aufhebungsvereinbarungen.
Kommt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Auseinandersetzung, unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, eine faire Lösung zu finden.
Kann eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden, vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen oder der Abwehr derselben.
Mögliche Streitigkeiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen können sich zu folgenden ergeben:
- Einhaltung der Kündigungsfrist
- Einhaltung der Form der Kündigung
- Kündigung vor oder während einer Sperrfrist (Kündigung zur Unzeit)
- Missbräuchliche Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Lohn, Lohnzuschläge, Lohnabzüge
- Bezug der Ferien oder Auszahlung der Ferien
- Schadenersatzansprüche
- Rückgabepflichten
- Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Arbeitsbestätigung
- Konkurrenzverbot
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgehoben, sind die Rechte und Pflichten der Parteien in der Aufhebungsvereinbarung zu regeln.
- Beendigung
- Lohnzahlung
- Ferien
- Freistellung
- Rückgabepflichten
- Etc.
Weitere Leistungen