Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende können auf meine Erfahrung zählen, wenn es um die Formulierung, Überprüfung und Beurteilung von Arbeitszeugnissen, Zwischenzeugnissen und Arbeitsbestätigungen geht.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses und sie können jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen. War das Arbeitsverhältnis kurz, kommt auch eine Arbeitsbestätigung in Frage.
Das Arbeitszeugnis ist für das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmenden sehr wichtig. Arbeitszeugnisse sind deshalb grundsätzlich wohlwollend zu formulieren.
Künftige Arbeitgeber erwarten ein möglichst getreues Abbild der Tätigkeit, der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Der bisherige Arbeitgeber kann unter Umständen haften, wenn das Arbeitszeugnis unwahre oder unrichtige Angaben enthält.
Oft bestehen aus diesen Gründen unterschiedliche Ansichten über den Inhalt und die Formulierung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen.
Folgende Grundsätze sind bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen zu beachten:
- Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein.
- Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
- Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.
- Das Arbeitszeugnis muss klar sein.
Mitarbeiterbeurteilungen und andere Unterlagen in der Personalakte können für die Formulierung von Arbeitszeugnissen wesentlich sein.
Weitere Leistungen
Vertiefende Informationen