Einvernehmliche Aufhebung von Arbeitsverträgen

Arbeitsverhältnisse können in gegenseitigem Einvernehmen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet werden. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

In der Aufhebungsvereinbarung können insbesondere folgende Punkte geregelt werden:

  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beendigungstermin
  • Lohnzahlungspflichten des Arbeitgebers
  • Gegebenenfalls weitere Entschädigungen des Arbeitgebers (bspw. Bonus etc.)
  • Auszahlung des dreizehnten Monatslohns
  • Abgeltung nicht bezogene Ferien (sofern keine Freistellung erfolgt)
  • Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
  • Freistellung des Arbeitnehmers (Ferien gelten während Freistellung als bezogen)
  • Outplacement des Arbeitnehmers
  • Rückgabepflichten des Arbeitnehmers
  • Verschwiegenheitspflichten des Arbeitnehmers
  • Konkurrenzverbot (Begründung oder Aufhebung)
  • Etc.


Fragen zum Thema?

Ich stehe Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. Kontaktieren sie mich ungeniert.