Mit einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot wird dem Arbeitnehmenden untersagt, den Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu konkurrenzieren.
Ein Konkurrenzverbot kann für einen Arbeitnehmer sehr einschneidend sein und sich faktisch wie ein Berufsverbot auswirken oder ihn zwingen, die Branche zu wechseln. Konkurrenzverbote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Insbesondere folgende Punkte sind bei jedem Konkurrenzverbot zentral:
- Gültigkeit des Konkurrenzverbotes
- Räumliche Beschränkung des Konkurrenzverbotes
- Sachliche Beschränkung des Konkurrenzverbotes
- Zeitliche Beschränkung des Konkurrenzverbotes
- Verletzung des Konkurrenzverbotes
Geht es um die Formulierung oder Überprüfung eines Konkurrenzverbotes geht, stehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit meiner Erfahrung zur Seite, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
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