Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen Mietverträge einseitig anpassen. Sie können den Mietzins und Nebenkosten erhöhen, neue Nebenkosten einführen. Möglich sind auch andere einseitige Anpassungen des Mietvertrages.
Vermieter müssen für einseitige Mietvertragsanpassungen ein Formular verwenden und bei der Berechnung von Mietzinsanpassung die gesetzlichen Vorgaben und Rechtsprechung beachten. Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsanpassungen können zur Missbräuchlichkeit des Mietzinses führen.
Ich prüfe die Zulässigkeit einseitiger Vertragsanpassungen seitens des Vermieters, wie beispielsweise Mietzinserhöhungen oder Anpassungen der Nebenkosten. Detaillierte Gewerbemietverträge regeln oft individuelle Vertragsanpassungen.
Weitere Leistungen
Vertiefende Informationen