Mieterausweisung

Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter im Zusammenhang mit der Ausweisung von Mietern.

Am Ende des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt dem Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt. Werden die Wohn- oder Geschäftsräume nicht termingemäss zurückgegeben, kann der Vermieter die Ausweisung beantragen.

Der Vermieter kann die Ausweisung im summarischen Verfahren (klares Recht) oder in einem ordentlichen Prozess (vereinfachtes Verfahren/ordentliches Verfahren) beantragen.

Welches Verfahren zielführend ist, hängt von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall ab. In den meisten Fällen liegen klare Verhältnisse vor, weshalb das summarische Ausweisungsverfahren zur Anwendung kommt.



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