Mängel von Mieträumen

Kleinere Mängel und Reparaturen liegen in der Regel in der Verantwortung des Mieters. Für alle anderen Mängel ist der Vermieter zuständig.

Der Mieter kann bei vorhandenen Mängeln die Behebung und eine Mietzinsminderung verlangen. Muss der Vermieter den Mangel beseitigen, kann der Mieter bei gegebenen Voraussetzungen den Mietzins hinterlegen. Verursacht der Mangel einen Schaden des Mieters und trifft den Vermieter eine Schuld, muss er auch diesen Schaden ersetzen. In gewissen Situationen kann der Mieter infolge des Mangels kündigen.

Die Frage, ob ein Mangel behoben werden muss, die Höhe der Mietzinsminderung und ob der Mangel den Schaden verursacht hat, kann in der Praxis zu Konflikten führen. Ich biete rechtliche Unterstützung für Mieter und Vermieter in diesen Angelegenheiten.


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