Die Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters, die nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden darf. In detaillierten Gewerbemietverträgen sind die Bedingungen für die Untermiete und Zustimmungsverweigerung oft schon geregelt. Die Erfüllung der Voraussetzungen kann jedoch unklar und strittig sein.
Die Untermiete ist in einem Untermietvertrag zu regeln. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Untermietvertrag zu empfehlen. Die Zustimmung des Vermieters braucht nicht schriftlich zu sein, aus Beweisgründen ist jedoch empfohlen, auch diese schriftlich einzuholen.
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