Beendigung des Mietverhältnisses

Mietverhältnisse können aus unterschiedlichen Gründen enden. Ich berate und unterstütze Sie zu Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen von Wohn- und Geschäftsräumen.

Mietvertragsbeendigung

Mietverträge können aus folgenden Gründen enden:

  • Befristete Mietverhältnisse enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer
  • Unbefristete Mietverträge müssen gekündigt werden:
    • Ordentliche Kündigung
    • Kündigung wegen Zahlungsverzug des Mieters
    • Kündigung wegen Missachtung Sorgfalt und Rücksichtnahme
    • Ausserordentliche Kündigung wegen Unzumutbarkeit
    • Kündigung der Erben beim Tod des Mieters
    • Bei der Kündigung sind die Formvorschriften zu beachten.
  • Im Konkurs des Mieters kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn für künftige Mietzinse keine Sicherheit geleistet wird.
  • Mietverhältnisse können durch vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts beendet werden (Stellung eines Nachmieters).
  • Mietverträge können einvernehmlich aufgehoben werden (Aufhebungsvereinbarung).
  • Mietverträge für Geschäftsräume können durch Übertragung auf einen Dritten beendet werden.
  • Mitgliedschaft des Mieters in der Genossenschaft bei Genossenschaftswohnungen erfordert in der Regel einen Grund für den Ausschluss aus der Genossenschaft

Mangelhafte Kündigungen

Kündigungen sind nichtig, wenn sie nicht auf dem vorgeschriebenen Formular ausgesprochen werden. Sie sind anfechtbar, wenn sie gegen Treu und Glauben verstossen oder einen der gesetzlich festgelegten Anfechtungsgründe erfüllen. Ausserordentliche Kündigungen sind unwirksam, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.



Fragen zum Thema?

Ich stehe Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. Kontaktieren sie mich ungeniert.