Kündigungsanfechtung

Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter bei der Kündigungsanfechtung.

Kündigungen sind in der Regel auf den nächsten Kündigungstermin wirksam, wenn sie nicht nichtig sind oder angefochten werden. Nichtige Kündigungen brauchen nicht angefochten zu werden, da sie keine Wirkung entfalten. Im Zweifelsfall ist eine Anfechtung empfehlenswert.

Mit der Kündigungsanfechtung verlangt der Mieter die Überprüfung der Kündigung und ob ein unzulässiges Kündigungsmotiv vorliegt. Ist das Kündigungsmotiv nicht schützenswert, ist die Kündigung anfechtbar und das Anfechtungsbegehren wird gutgeheissen. Wenn die Anfechtung (möglicherweise aufgrund missbräuchlicher Kündigung) erfolgreich ist, läuft das Mietverhältnis weiter. Der Mieter geniesst danach für drei Jahre Kündigungsschutz.

Der Mieter muss unbedingt die 30-tägige Anfechtungsfrist einhalten. Wird diese nicht eingehalten, ist eine Anfechtung der Kündigung ausgeschlossen und auch eine an sich anfechtbare Kündigung entfaltet Wirkung.

Die Kündigungsanfechtung wird meist mit einem Erstreckungsgesuch verbunden, für den Fall, dass die Kündigung gültig sein sollte.



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