Die Mietverhältnisse von Gewerberäumen können mit Zustimmung des Vermieters auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden.
In detaillierten Gewerbemietverträgen sind die Bedingungen für die Übertragung und Zustimmungsverweigerung oft schon geregelt. Die Erfüllung der Voraussetzungen kann jedoch unklar und strittig sein.
Die Übertragung erfordert einen Vertrag zwischen dem bestehenden Mieter und dem Dritten, welcher das Mietverhältnis übernehmen will. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Vertrag empfohlen. Die Zustimmung des Vermieters muss zwingend schriftlich vorliegen (E-Mail genügt streng genommen nicht).
Ich berate und vertrete Sie bei der Übertragung von Mietverhältnissen und arbeite für Sie den Übertragungsvertrag aus.
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