Unternehmer ausserhalb der Schweiz, welche in der Schweiz eine Gesellschaft gründen wollen und auch selbst in die Schweiz übersiedeln wollen und andere Personen im Ausland, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen:
- Die Wohnsitznahme in der Schweiz ist für Personen aus EU/EFTA-Ländern erleichtert möglich
- Die Wohnsitznahme von Personen aus anderen Herkunftsländern unterliegt strengeren Voraussetzungen
Weitere Leistungen
Vertiefende Informationen