Unternehmer und Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz, welche in der Schweiz Tätigkeiten entfalten wollen, können in der Schweiz eine (Tochter-) Gesellschaft gründen.
Ich berate und unterstütze Sie bei:
- Gründung der Tochtergesellschaft
- Regelung des Verhältnisses zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft
- Vertrag mit Verwaltungsrat (Auftragsverhältnis oder Arbeitsvertrag)
- Arbeitsverträge für Angestellte
- Entsendung von Angestellten der Muttergesellschaft in die Tochtergesellschaft
- Sofern nötig Bewilligungen für ausländische Arbeitnehmer
- Einhaltung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz (Mindestlohn etc.)
- Mietvertrag für Geschäftsräume
- Anmeldung bei Sozialversicherungen
- Anmeldung bei Mehrwertsteuer
Weitere Leistungen
Vertiefende Informationen