Ich berate und vertrete Gläubiger innerhalb und ausserhalb der Schweiz, welche gegen Schuldner in der Schweiz Forderungen haben und diese durchsetzen wollen. Das Vorgehen stimme ich mit Ihnen ab.
Das Vorgehen hängt davon ab, auf welcher Grundlage die Forderung beruht und welche Urkunden und Belege vorhanden sind (Urteil / Entscheid, Vertrag, Schuldanerkennung).
Auf jeden Fall wird versucht, mit dem Schuldner eine einvernehmliche Zahlung zu erreichen. Allenfalls erklärt sich der Schuldner zur Tilgung der Schuld in Raten bereit. In diesem Fall wird eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Die Ratenzahlung wird überwacht und die eingehenden Zahlungen an den Gläubiger weitergeleitet.
Weigert sich der Schuldner, die Forderung freiwillig zu erfüllen oder leistet er die vereinbarten Raten nicht, werden die notwendigen Vorkehrungen zur Vollstreckung der Forderung eingeleitet (Betreibung, ggf. Rechtsöffnung oder Klage).
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