Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Standardkonditionen geregelt werden, die in jedem Vertrag mit Kunden vorkommen und die Verträge vereinfacht werden.
Zulässigkeit von AGB
In der Schweiz besteht keine Pflicht, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind zulässig. Sie dürfen jedoch nicht gegen zwingendes Recht nicht verstossen.
Zweckmässigkeit von AGB
Werden keine allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, gilt die gesetzliche Regelung, wenn im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
Abgesehen von zwingenden Bestimmungen ist es zulässig, die gesetzliche Regelung abzuändern. Dies kann entweder im Vertrag oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen geschehen.
Es ist oft im Interesse von Unternehmen, die gesetzliche Regelung abzuändern, insbesondere, wenn eine Vielzahl gleichartiger Verträge abgeschlossen wird (bspw. Kaufverträge). Die gesetzliche Regelung ist manchmal nicht klar oder passt nicht perfekt zum Geschäft, weshalb auch aus diesem Grund AGB Sinn machen.
Mit allgemeinen Geschäftsbedingungen können standardisierte Regeln für das Geschäft definiert werden, die für alle Verträge mit Kunden gelten. Das entlastet die Verträge, vereinfacht die Abläufe und verschafft damit für das Unternehmen Sicherheit.
Geltung der AGB
Damit AGB gelten, müssen sie in den Vertrag mit dem Kunden eingebunden werden und vom Kunden zur Kenntnis genommen werden können.
Einbindung der AGB
Damit AGB Geltung erlangen, müssen sie in den Vertrag mit dem Kunden eingebunden werden. AGB können auf unterschiedliche Weise im Vertrag eingebunden werden. Wesentlich ist, dass (schriftlich) klargestellt wird, dass die AGB für den Vertrag mit dem Kunden gelten sollen.
Möglichkeit zur Kenntnisnahme
Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis zu nehmen. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Möglichkeiten, die AGB den Kunden zur Kenntnis zu bringen sind bspw.:
- Druck der AGB auf der Rückseite des Vertrages
- Übergabe einer Kopie der AGB zusammen mit dem Vertrag
- Aushang der AGB im Ladengeschäft (bspw. hinter der Theke)
- Veröffentlichung der AGB auf der Website
- Etc.
Inhalt von AGB
Der Inhalt der AGB richtet sich nach der Art des Geschäfts und der mit den Kunden abgeschlossenen Verträge. AGB können – je nach Geschäft –ausführlich und detailliert alle erdenklichen Fragen regeln oder einfach und kurz sein.
Typischerweise enthalten AGB Regelungen zu folgenden Themen:
- Zustandekommen des Vertrages
- Rechte und Pflichten der Parteien
- Verzug (Zahlung, Lieferung etc.)
- Gewährleistung (ggf. Garantiebestimmungen) bei Kauf- und Werkverträgen
- Haftung
- Datenschutz (insbes. Online-Geschäfte)
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Grenzen der AGB
Zwingendes Recht lässt sich weder durch Verträge noch AGB abändern. Regelungen in AGB, welche gegen zwingendes Recht verstossen, sind nichtig.
Missbräuchliche Regelungen in den AGB, welche die rechtliche Ordnung in Treu und Glauben verletzender Weise einseitig zum Nachteil von Konsumenten abändern, sind nicht zulässig (Art. 8 UWG).
Ungewöhnliche Regelungen in AGB, mit welchen der Vertragspartner nicht rechnen muss, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht bindend (Ungewöhnlichkeitsregel).
Auslegung von AGB
Ob eine Bestimmung in den AGB missbräuchlich oder ungewöhnlich oder unklar ist, ist durch Auslegung zu bestimmen.
Unklarheiten in Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zur Folge, dass über die Rechte und Pflichten der Parteien Unklarheit besteht und bergen das Potential von Rechtsstreitigkeiten. Unklarheiten werden durch Auslegung aufgelöst. Bei der Auslegung wird berücksichtigt, wer den Vertrag resp. die AGB verfasst hat. Die Auslegung erfolgt im Zweifelsfall zum Nachteil des Verfassers (Unklarheitenregel).
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