Bauhandwerkerpfandrecht

Bauhandwerker können für ihren Werklohn unter gewissen Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf welchem sie die Arbeiten ausgeführt haben, ein Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch eintragen lassen.

Das Verfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt wird das Bauhandwerkerpfandrecht provisorisch eingetragen, in einem zweiten Schritt muss die definitive Eintragung eingeklagt werden. Gleichzeitig wird auch die Forderung des Bauhandwerkers geltend gemacht.

Sind Sie Bauhandwerker, berate und vertrete ich Sie bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten. Sind Sie Grundeigentümer, berate und vertrete ich Sie bei der Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten.


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