Forderungsabwehr

Sieht sich jemand mit einer Forderung konfrontiert, die er für nicht gerechtfertigt hält, ist diese abzuwehren. Die Art der Forderung und das Vorgehen des (vermeintlichen) Gläubigers bestimmen ein Stück weit den weiteren Ablauf. Die Abwehr mit allen Mitteln ist sinnvoll, wenn die Forderung tatsächlich nicht besteht. Besteht sie zu Recht, sind alternative Vorgehen zu prüfen und der Nutzen und die Risiken genau abzuwägen.

Wird bspw. eine Geldforderung zu Unrecht geltend gemacht, ist der (vermeintliche) Gläubiger darauf hinzuweisen. Zur Vermeidung einer Betreibung und eines Verfahrens, welches auch für den Schuldner Kosten zur Folge hat, die er nicht vollumfänglich auf den Gläubiger abwälzen kann, ist so früh wie möglich mit der Abwehr zu beginnen.

Hält der Gläubiger an seiner Forderung fest, wird er voraussichtlich eine Betreibung einleiten. Der Schuldner sollte Rechtsvorschlag erheben und den Gläubiger in ein Gerichtsverfahren (ordentliche Zivilklage oder Rechtsöffnung) zwingen. Im Verfahren kann der Schuldner seine Einwendungen und Einreden anbringen. Im Erfolgsfall wird die Klage abgewiesen.

Besteht die Forderung tatsächlich, ist zu prüfen, ob mit dem Gläubiger eine Einigung getroffen werden kann. Allenfalls ist der Gläubiger zur Reduktion der Forderung bereit oder stimmt einer Ratenzahlung zu. Welches Vorgehen zu wählen ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.



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