Transparenz
Das Honorar wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Honoraransätze richten sich nach dem Streitwert, der Komplexität des Falles und/oder der damit verbundenen Verantwortung. Zum Honorar hinzu kommen Spesen und Auslagen. Beim ersten Kontakt (Telefonat, Besprechung) werden Sie über den Honoraransatz orientiert.
Vorschüsse
Aufgrund der Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Rechtsprechung sind Anwälte gehalten, Kostenvorschüsse und Akontozahlungen zu erheben. Die Abrechnung der Akontozahlungen erfolgt in einer Zwischen- oder der Schlussrechnung.
Fakturierung
Das Honorar wird üblicherweise monatlich in Rechnung gestellt. Die Honorarnote enthält eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen. Beanstandungen sind innert 30 Tagen schriftlich nach Erhalt mitzuteilen. Die Zahlungsfrist für Vorschüsse und Honorarrechnungen beträgt zehn Tage.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese möglicherweise das Honorar und allfällige Gerichtskosten. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung zur Abklärung, ob Versicherungsdeckung und freie Anwaltswahl besteht und verlangen Sie eine Kostengutsprache. Beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur dann die Kosten übernehmen, wenn der Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartefrist ab Versicherungsbeginn entstanden ist.