Dienstleistungen International

Forderungsinkasso – Vollstreckung

Forderungen von Gläubigern mit Sitz / Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gegen Schuldner mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz

  • Forderungsgrundlage: Urteil / Entscheid, Vertrag, Schuldanerkennung
  • Eintreibung der Forderung
    • Gegebenenfalls Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
    • Überwachung der Ratenzahlung
    • Weiterleitung der Zahlungen an den Gläubiger
  • Bei Zahlungsverweigerung Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens

Forderungen

Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheiden

Handelt es sich um ein Urteil bzw. einen Entscheid, welcher auf Geldzahlung lautet, erfolgt die Anerkennung (sofern notwendig) im Geltungsbereich des Lugano Übereinkommens inzident im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens.

Urteile auf Geldzahlung ausserhalb des Geltungsbereichs des Lugano Übereinkommens müssen in einem gesonderten Verfahren zuerst anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden, wenn kein anderer Staatsvertrag die Anerkennung vorsieht.

Auftrag in der Schweiz

Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz, welche einen Auftrag in der Schweiz ausführen wollen

  • Entsendung von Arbeitnehmern zur Ausführung des Auftrages in der Schweiz
    • Einhaltung Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz (Mindestlohn, Spesen etc.) und deren vertragliche Regelung
    • Bewilligungen für Arbeitnehmer
    • Ggf. Unterkunft Arbeitnehmer
    • Ggf. Kontrollen des Einsatzortes durch Kontrollorgane
  • Zollformalitäten bei der Einbringung von Fahrzeugen, Werkzeug und Arbeitsmaterial

Verträge

Ansiedlung – Niederlassung in der Schweiz

Unternehmer und Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz, welche in der Schweiz Tätigkeiten entfalten wollen, können in der Schweiz eine (Tochter-) Gesellschaft gründen.

  • Gründung der Tochtergesellschaft
  • Regelung des Verhältnisses zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft
  • Vertrag mit Verwaltungsrat (Auftragsverhältnis oder Arbeitsvertrag)
  • Arbeitsverträge für Angestellte
  • Entsendung von Angestellten der Muttergesellschaft in die Tochtergesellschaft
    • Sofern nötig Bewilligungen für ausländische Arbeitnehmer
    • Einhaltung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz (Mindestlohn etc.)
  • Mietvertrag für Geschäftsräume
  • Anmeldung bei Sozialversicherungen
  • Anmeldung bei Mehrwertsteuer

Verträge | Gesellschaften

Wohnsitznahme in der Schweiz

Unternehmer ausserhalb der Schweiz, welche in der Schweiz eine Gesellschaft gründen wollen und auch selbst in die Schweiz übersiedeln wollen und andere Personen im Ausland, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen wollen:

  • Die Wohnsitznahme in der Schweiz ist für Personen aus EU/EFTA-Ländern erleichtert möglich
  • Die Wohnsitznahme von Personen aus anderen Herkunftsländern unterliegt strengeren Voraussetzungen
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