Dienstleistungen für Gesellschaften

Gründung, Umstrukturierung, Generalversammlung, Auflösung und Aktionärbindungsverträge – Gesellschafter, Aktionäre und Verwaltungsräte finden hier einen Überblick über Dienstleitungen, die zur Verfügung stehen.

Inhalt

    Gründung

    Wollen Sie eine Gesellschaft gründen, berate und begleite ich Sie im Gründungsprozess von der Wahl der Gesellschaftsform (AG, GmbH etc.), beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (Personengesellschaften) bis zur öffentlichen Beurkundung (sofern nötig) und der Handelsregisteranmeldung.

    Besteht bereits ein Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft), welches Sie in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung einbringen wollen, stehe ich Ihnen beratend zur Verfügung und bereite für Sie alle nötigen Verträge und Unterlagen vor.


    Statuten und Reglemente

    In den meisten Fällen genügen für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung Standardstatuten, wobei der Zweck individualisiert wird und punktuelle Anpassungen vorgenommen werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei und erstelle auf Wunsch auch individuelle Lösungen.

    Zur Regelung der Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats bei Aktiengesellschaften ist es bisweilen nötig, ein Reglement zu erstellen. Bei der Ausarbeitung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Reglements bin ich gerne für Sie da.


    Verwaltungsrat / Geschäftsführung

    Dem Verwaltungsrat bei Aktiengesellschaften oder der Geschäftsführung bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung erbringe ich Beratungsdienstleistungen hinsichtlich aller Fragen, die sich aus der Führung des Unternehmens ergeben, beispielsweise:

    • Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats respektive der Geschäftsführung
    • Vorgehen bei Streitigkeiten
    • Abschluss von Verträgen mit Dritten
    • Verträge mit Nahestehenden (Aktionäre/Gesellschafter, Geschäftsführer/Verwaltungsräte)
    • Vorbereitung Generalversammlung / Gesellschafterversammlung
    • Vorgehen bei Unterbilanz / Überschuldung

    Aktionäre / Gesellschafter – Aktionärbindungsvertrag / Gesellschafterbindungsvertrag

    Aktionäre (Aktiengesellschaften) und Gesellschafter (GmbH) berate ich hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten und vertrete sie bei der Geltendmachung derselben.

    Bei mehreren Aktionären (AG) oder Gesellschaftern (GmbH) ist es empfehlenswert, einen Aktionärbindungsvertrag oder einen Gesellschafterbindungsvertrag abzuschliessen: Stimmbindung, Dividendenausschüttung, Kreis der Gesellschafter/Aktionäre, Kontinuität bei Handlungsunfähigkeit, Tod und Nachfolge etc.


    Gesellschafterversammlung / Generalversammlung

    Ich unterstütze den Verwaltungsrat (AG) respektive die Geschäftsführung (GmbH) bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Generalversammlungen.


    Mutationen

    Personellen Änderungen im Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung müssen im Handelsregister nachvollzogen werden. Arbeitsverträge sind allenfalls zu kündigen, aufzuheben oder anzupassen.

    Die Anpassung oder Überarbeitung der Statuten und die Verlegung des Sitzes erfordern eine öffentlich beurkundeten Generalversammlungsbeschluss (AG) oder einen öffentlich beurkundeten Gesellschafterbeschluss (GmbH). Die Verlegung des Domizils innerhalb der gleichen Gemeinde erfordert keinen öffentlich beurkundeten Beschluss.


    Umwandlung und Umstrukturierung

    Für Umstrukturierungen stellt das Gesetz Anforderungen an den Inhalt der notwendigen Verträge und Beschlüsse der Gesellschafter. Gerne berate und unterstütze ich Ihr Unternehmen beispielsweise bei:

    • der Umwandlung einer AG in eine GmbH oder umgekehrt und weitere Umwandlungen
    • der Spaltung einer GmbH oder AG in zwei Gesellschaften (beispielsweise bei Management Buyout oder Verkauf eines Unternehmensteils)
    • der Fusion von zwei Gesellschaften (auch Mutter-Tochter-Fusion und Reverse Merger)

    Überschuldung und Insolvenz

    Ist Ihre Gesellschaft überschuldet, sind Sanierungsmassnahmen zu treffen. Können keine Sanierungsmassnahmen getroffen werden oder fruchten diese nicht, ist der Richter zu benachrichtigen (Überschuldungsanzeige, Deponierung der Bilanz). Alternativ zu prüfen ist eine Insolvenzerklärung. Ich berate und begleite Sie in diesem Prozess, auch hinsichtlich Fragen der gesellschaftsrechtlichen und allenfalls strafrechtlichen Verantwortlichkeit.


    Kauf, Verkauf, Unternehmensnachfolge

    Wollen Sie eine Gesellschaft oder ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, wollen Sie Ihr Geschäft der nächsten Generation übergeben oder steht ein Management Buyout an, stehe ich Ihnen bei der Abwicklung aller damit zusammenhängenden Fragen zur Verfügung. Für die Bewertung und die Abklärung von Steuerfolgen arbeite ich mit Experten zusammen.



    Fragen zum Thema?

    Ich stehe Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. Kontaktieren sie mich ungeniert.