Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende in Angelegenheiten des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts (Gemeinden, selbständige und unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten usw.).
Arbeitsvertrag
Bei der Ausarbeitung von Verträgen, allgemeinen Anstellungsbedingungen usw. oder der Überprüfung von Arbeitsverträgen können sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende auf meine Dienste zählen.
Der Arbeitsvertrag und allfällige allgemeine Anstellungsbedingungen und Reglemente werden in den allermeisten Fällen vom Arbeitgeber verfasst. Bewährte Vorlagen können von Zeit zu Zeit einer Überprüfung und Anpassung unterzogen werden. Soll Arbeit auf Abruf eingeführt werden, ist eine Beratung zu empfehlen.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit einem Arbeitnehmenden können Vertragsanpassungen vorgenommen werden. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer mit einem Konkurrenzverbot nicht einverstanden ist, der Arbeitgeber jedoch darauf besteht.
In öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen erfolgt die Anstellung durch eine Anstellungsverfügung oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die korrekte Einreihung in die richtige Lohnklasse und Erfahrungsstufe und besondere Vereinbarungen können überprüft werden.
Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse werden vom Arbeitgebenden formuliert. Oft einigen sich Arbeitgebender und Arbeitnehmender auf den Wortlaut. Sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden stehe ich bei der Formulierung und Prüfung von Arbeitszeugnissen, Zwischenzeugnissen und Arbeitsbestätigungen und bei Mitarbeiterbeurteilungen zur Verfügung.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnisse können unter Anderem durch Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung beendet werden. Eine Kündigung durch den Arbeitgebenden kann zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitnehmenden führen. In solchen Auseinandersetzungen berate und vertrete ich sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende.
Die einvernehmliche Aufhebung von Arbeitsverhältnissen hat sowohl für Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende verschiedene Fallstricke. Ich unterstütze Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei der Verhandlung und Formulierung einer fairen Lösung, welche künftige Konflikte vermeidet.
Streitigkeiten
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden können vielfältige Ursachen haben (Arbeitszeugnis, Missbräuchlichkeit einer Kündigung, Lohnforderungen, Schadenersatz etc.). Ich stehe sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden beratend und vertretend zur Verfügung. Wenn möglich, ist eine Eskalation zu vermeiden und eine gütliche Einigung anzustreben.
→ Arbeitsrecht | Missbräuchliche Kündigung | Kündigung zur Unzeit